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   VG Berlin, 06.10.2010 - 20 K 23.10   

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VG Berlin, 06.10.2010 - 20 K 23.10 (https://dejure.org/2010,33362)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.10.2010 - 20 K 23.10 (https://dejure.org/2010,33362)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 20 K 23.10 (https://dejure.org/2010,33362)
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  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VG Berlin, 06.10.2010 - 20 K 23.10
    Ihre Verpflichtung zum unverzüglichen Einschreiten wird allein durch den Eingang der Erlöschensanzeige des Versicherers ausgelöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1992, BVerwGE 91, 109).

    Kostenrechtlicher Veranlasser und Gebührenschuldner gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 GebOSt ist nicht nur, wer eine Amtshandlung willentlich herbeigeführt hat, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BVerwG, NJW 1993, 1217).

  • OVG Hamburg, 03.01.2006 - 3 Bf 120/04

    (Kennzeichenentstempelung seitens der Zulassungsstelle ohne erneute Aufforderung,

    Auszug aus VG Berlin, 06.10.2010 - 20 K 23.10
    Das Verhalten der Zulassungsstelle ist danach im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden, wenn sie - auch ohne dass dem Halter eine vorherige Aufforderung zugegangen ist - die Entstempelung der Kennzeichen zu einem Zeitpunkt vornimmt, zu dem der Halter, hätte er das sich für ihn aus § 25 FZV ergebende Gebot zu unverzüglichem Handeln beachtet, ihr eine Versicherungsbestätigung oder im Falle des Wegfalls des Versicherungsschutzes die Kennzeichen zum Zweck der Entstempelung bereits hätte vorlegen müssen (OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2006 - 3 Bf 120/04 -, bei juris).
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 49.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 06.10.2010 - 20 K 23.10
    Die Zulassungsstelle handelt insbesondere nicht missbräuchlich, wenn sie dem Halter nicht zunächst die Einleitung von Zwangsmaßnahmen ankündigt (BVerwG, Urteil vom 23.2.1962, BVerwGE 14, S. 35 [38]).
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